Gründungszuschuss

Arbeitslosengeldbezieher können bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Diese Förderung können Arbeitslose beantragen, wenn sie eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden. Informationen zu den genauen Voraussetzungen werden veröffentlicht unter: www.arbeitsagentur.de

Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist eine Stellungsnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Diese Stellungnahme kann für eine freiberufliche Selbstständigkeit auch durch einen Steuerberater durchgeführt werden.