Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt ab 2023
Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig sind. Es muss also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr vorgelegt werden.
(mit Kurzleitfaden und Erklärvideo)